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Runder Tisch gegen Kindesmissbrauch
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Gleicher Lohn und gleiche Aufstiegschancen für Frauen
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Abgrabungsplan PDF Drucken E-Mail

Pressemitteilung 2008 der Bezirksregierung Düsseldorf vom 10. März 2008

Den Dammbruch verhindern: Regierungspräsident Büssow erläutert Abgrabungsplanung

Wohl kein anderes Thema wird aktuell am Niederrhein derart heftig diskutiert wie die geplanten zusätzlichen Reserven für die Sand- und Kiesgewinnung. Während die Wirtschaft auf eine langfristige Rohstoffsicherung im Regionalplan pocht, lehnen viele Kommunen und Bürger weitere Auskiesungen strikt ab.

Regierungspräsident Büssow nimmt dabei die Sorgen der Menschen aus der Region sehr ernst und nutze heute die Gelegenheit, sich bei Besuchen in Wesel, Kleve und Nettetal selber ein Bild von der Situation zu machen und sich den Fragen der Presse zu stellen. Dabei warb er um Verständnis für die Darstellung von Sondierungsbereichen als Reserven für die Rohstoffgewinnung und machte deutlich, warum die entsprechende Regionalplanänderung eine so hohe Dringlichkeit hat: Büssow: „Nur der Regionalplan kann flächendeckend die Rohstoffgewinnung in unserer Region steuern und Abgrabungen auf die im Regionalplan vorgesehenen Bereiche beschränken.“

Das Oberverwaltungsgericht hatte in einem Urteil kritisiert, dass der Regionalplan neben den gültigen Abgrabungsbereichen keine weiteren Reserven enthält, da dies bei der Aufstellung des Regionalplans vom Regionalrat abgelehnt wurde. Dieser Kritik soll nun mit der Ausweisung von Sondierungsbereichen Rechnung getragen werden, um Risiken für den Regionalplan zu beheben. So soll sichergestellt werden, dass Abgrabungen auch weiterhin außerhalb der im Regionalplan vorgesehenen Bereiche nicht zugelassen werden. Regierungspräsident Büssow: „Wir müssen den drohenden Dammbruch unbedingt verhindern. Einen ungesteuerten Rohstoffabbau in unseren Städten und Gemeinden darf es nicht geben.“

Die geplanten Sondierungsbereiche für künftige Abgrabungsbereiche sind im Übrigen erst einmal nur Bereiche, deren Inanspruchnahme für andere Vorhaben unzulässig ist, die einer späteren Abgrabung im Wege stehen würden. Die Flächen können aber beispielsweise weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Bis zur tatsächlichen Abgrabung bedarf es erst noch eines erneuten regionalplanerischen Verfahrens sowie eines konkreten Genehmigungsverfahrens.

Zur Frage des Umfangs der Reservegebiete äußerte Büssow: „Ich würde mir auch wünschen, dass keine zusätzlichen Reserven für den Rohstoffabbau vorgesehen werden müssten und der Flächenverbrauch abnimmt.“

Die Zuständigkeiten für viele Maßnahmen, die den Flächenverbrauch reduzieren könnten, liegen jedoch nicht bei der Bezirksregierung. Dies gelte beispielsweise auch für die derzeit vieldiskutierte Option einer Abgabe auf die Kies- und Sandgewinnung, deren Einnahmen den Abgrabungsregionen zu Gute kommen könnten (z.B. für Tourismusprojekte oder ökologische Aufwertungen, die über die normale Rekultivierung hinausgehen).